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VERKEHRSSTRAFRECHT_

Oftmals führt eine harmlose Situation oder ein unbeabsichtigtes Verhalten im Straßenverkehr zu einer existenzbedrohenden Situation. Ist der Führerschein sichergestellt oder beschlagnahmt bzw. droht ein Solches, ist der Fachanwalt für Verkehrsrecht der erste Ansprechpartner. Profitieren Sie von der nun über 30 jährige Erfahrung des Rechtsanwalts in Verkehrsstrafsachen, wie natürlich im gesamten Verkehrsrecht, in all seinen Facetten.

Michael Lobitz

Rechtsanwalt und Fachanwalt

Telefon 02171 36367-0
E-Mail kontakt@rae-msl.de

 

 

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Unsere anwaltlichen Schwerpunkte im Versicherungsrecht sind:

Haftpflicht- und KFZ-Versicherungen (Kasko/Teilkasko)

Deckungs- und Regressansprüche

Verzögerung bei der Zahlung von Versicherungsprämien