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JAGDRECHT_

Das Jagd- und Waffenrecht zählt zu den Schwerpunkten der Rechtsanwaltskanzlei Müller-Schallenberg & Lobitz.

Als Spezialist für jagdrechtliche Angelegenheiten berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Ralph Müller-Schallenberg.

Ansässig in der der Region Leverkusen - Köln werden Ihre rechtlichen Interessen in allen Belangen mit Bezügen zum Jagdrecht sowie der Jagdausübung erforderlichenfalls auch bundesweit vertreten.

Zu den Schwerpunkten im Bereich des Jagdrechts zählt dabei die fachkompetente Vertretung, u.a. zur Jagdausübung, sowie die Vertretung und Beratung bei Rechtsfragen rund um den Jagdschein.

Hierfür steht Ihnen Rechtsanwalt Ralph Müller-Schallenberg in zivil, strafrechtlicher, ordnungsrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Hinsicht ebenso zur Seite, wie bei Verfahren mit den zuständigen Jagd- /Forstbehörden oder den Abteilungen für Waffenwesen.

Rechtsanwalt Ralph Müller-Schallenberg betreut Sie zu diesen Fragestelllungen umfassend. Legalwaffenbesitzer, Jagdscheininhaber, Revierinhaber und Hundeführer finden bei uns eine Kanzlei, die mit den Problemen der Jäger, Jagdpächter und der geschädigten Landwirte bestens vertraut ist.

Beiträge und Publikationen zum Jagdrecht | www.jagdrecht-nrw.de

Ralph Müller-Schallenberg

Rechtsanwalt und Fachanwalt

Telefon 02171 36367-0
E-Mail: kontakt@rae-msl.de

 

 

Zum Profil

PACHTVERTÄGE

Gerade bei Pachtverträgen sind rechtliche Fragen zum Abschluss, Kündigung, oder zur Minderung der Jagdpacht typische Problemfelder, in denen ein sehr spezialisiertes Wissen erforderlich ist.

WILDSCHADEN, VERBISS ODER MINDESTABSCHUSS

Ebenso werden Rechtsprobleme zu den Themenbereichen Wildschaden, Verbiss oder Mindestabschuss und körperlicher Nachweis (z.B. gem. § 31 LJG Abs. 7 RhPfl.)  fachkundig behandelt.

JAGDSTÖRUNGEN UND JAGDUNFÄLLE

Auch immer wiederkehrende jagdrechtliche Probleme, beispielsweise durch wildernde oder überjagende Hunde, vorsätzliche Jagdstörungen oder Jagdunfälle mit Haftpflichtbezügen bedürfen einer inhaltlich versierten Beratung.

JAGD- UND WAFFENGESETZE

Im Bereich des Jagd- und Waffengesetzes werden Fragen rund um die Erteilung einer Erwerbsberechtigung, einer Waffenbesitzkarte (WBK), eines Jagdscheins oder einer Erlaubnis nach § 27 SprengG schnell und verständlich erörtert. Themen wie Zuverlässigkeit, Eignung oder Sachkunde oder auch der Widerruf/ die Versagung jagd- oder waffenrechtlicher Erlaubnisse werden kompetent und vertraulich behandelt.

Jagd-/waffenrechtlich zunächst harmlos erscheinende Ordnungswidrigkeiten oder Deliktsvorwürfe sind oftmals der Grund, einem Waffenbesitzer seine Befähigung zum Führen einer Waffe abzusprechen. Jäger, Sportschützen oder Erben von Waffen/Munition sind hiervon betroffen.